30.04.2024

BPA in Konserven: Die Dosis macht´s!

(Bonn, 30.04.2024) Das Magazin Stiftung Warentest hat 58 Lebensmittel aus Konservendosen auf Bisphenol A getestet. Das Ergebnis: Zwar konnte in 51 Dosen Bisphenol A nachgewiesen werden, der „Tolerable Daily Intake“ (TDI) wurde jedoch nie überschritten.

„Die Dose hat ein Problem“ titelt die Stiftung Warentest und empfiehlt eine Reduktion des Konserven-Konsums. Fakt ist: Bisphenol A (BPA) ist seit langer Zeit in der Europäischen Union für die Verwendung in Materialien mit Lebensmittelkontakt zugelassen. Zuletzt wurde mit der Verordnung (EU) 2018/213 der derzeit gültige Migrationsgrenzwert von 0,05 mg BPA je Kilogramm Lebensmittel (mg/kg) festgelegt. Fest steht auch: Alle von Stiftung Warentest untersuchten Suppen- und Eintopf-Konserven liegen deutlich unter diesem Grenzwert.

Zusätzlich sorgen die verschiedenen Bewertungskriterien für Verwirrung und Unsicherheit bei Verbrauchern. So werden die Konserven sowohl auf Basis der Einschätzung des Bundesinstituts für Risikobewertung (BfR) als auch auf Basis der Einschätzung der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) bewertet. Dabei bewegt sich die Bewertung ein und desselben Produktes zwischen „Sehr gering belastet“ und „Stark belastet“, wobei ein Lebensmittel bereits dann als „Stark belastet“ eingestuft wird, wenn es den TDI* zu mehr als der Hälfte ausschöpft.

Hintergrund

  • Bisphenol A wird unter anderem bei der Herstellung bestimmter Kunststoffe und Kunstharze verwendet. Es kann daher auch in Materialien und Gegenständen enthalten sein, die mit Lebensmitteln in Berührung kommen.
  • Im April 2023 bewerteten sowohl die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) als auch das Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) das von Bisphenol A ausgehende Risiko neu und kamen dabei zu unterschiedlichen Ergebnissen. Während die EFSA einen TDI („Tolerable Daily Intake“) von 0,2 Nanogramm pro Kilogramm Körpergewicht und Tag empfiehlt, schlägt das BfR einen TDI von 200 Nanogramm vor.
  • Für Bisphenol A in Lebensmittelbedarfsgegenständen sind EU-rechtliche Regelungen maßgeblich. Die Europäische Kommission hat auf Basis der wissenschaftlichen Neubewertung der EFSA vom 19. April 2023 am 09.02.2024 einen Verordnungsentwurf für ein Verbot der absichtlichen Verwendung von Bisphenol A zur Herstellung von Lebensmittelbedarfs-gegenständen auf ihrer Internetseite veröffentlich. Das Verbot soll die absichtliche Verwendung von Bisphenol A bei der Herstellung von Lebensmittelkontaktmaterialien aus Kunststoffen, Lacken und Beschichtungen, Ionenaustauscherharzen, Gummi, Druckfarben und Klebstoffen umfassen.

Es lässt sich zusammenfassen: Bisphenol A ist bereits seit einigen Jahren im Gespräch und Thema hitziger Diskussionen. Hersteller von Verpackungen aus Metall und Lebensmittelproduzenten arbeiten mit Hochdruck daran, Bisphenol A zu minimieren und bereiten sich auf die bevorstehenden Regelungen vor.

Festzuhalten bleibt aber auch: Mit dem Gültigwerden der Vorgaben ist frühestens Mitte 2026 zu rechnen. Der aktuell angewandte Grenzwert (TDI) bleibt demnach zunächst bestehen und wird selbstverständlich eingehalten. Denn auch hier gilt einmal mehr: „Die Dosis macht´s!“

*Die tolerierbare tägliche Aufnahmemenge (TDI, Tolerable Daily Intake; auch duldbare tägliche Aufnahmemenge, DTA) ist die Schätzung der Menge eines beliebigen Stoffes, die über die gesamte Lebenszeit pro Tag aufgenommen werden kann, ohne spürbare Auswirkungen auf die Gesundheit des Verbrauchers zu haben.

Pressemitteilung zum Download:
PM_KD_Stellungnahme_BisphenolA_in_Konservendosen